
Therapieangebote & Preise
Hier finden Sie eine Übersicht der angebotenen Therapien sowie die Preisliste.
Die Behandlung findet in der Regel in meiner Praxis statt. Sollte dies z.B. aufgrund von Groß- und Stalltieren oder bei extremen Angstpatienten nicht möglich sein, komme ich mobil vorbei. Dann fallen Fahrtkosten an, welche unten ausgewiesen sind.
Mikrobiomtherapie Hund & Katze

Fallaufnahme/ Erstanamnese - 80 EUR
Folgetermin mit Erstellung Therapieplan - 60 EUR
Folgetermin vor Ort - 40 EUR
Zwischenberatung vor Ort 15min - 20 EUR
Zwischenberatung telefonisch je angefangene 15 Minuten - 15 EUR
Ernährungsberatung Hund & Katze

Ernährungsberatung ohne Plan - 40 EUR
zzgl.
Ernährungsplan einfach - 25 EUR
Ernährungsplan bei Krankheit - 50 EUR
Hirudotherapie

Erstbehandlung mit Anamnese - 85 EUR
Blutegeltherapie (ca- 2-3h) - 60 EUR
Kosten pro Blutegel - 12,50 EUR
Verbandsmaterial pauschal - 5 EUR
* Seit der Anpassung vom Tierarzneimittelgesetz (TAMG) am 28.01.2022 dürfen Tierheilpraktiker Blutegel bei Tieren nur noch anwenden, wenn sie eine tierärztliche Verordnung und Behandlungsanweisung haben, da Blutegel als apothekenpflichtige Humanarzneimittel gelten und keine Zulassung für Tiere besitzen (§ 50 Abs. 2 TAMG).
Mykotherapie

Erstanamnese - 45 EUR
Anpassung und Neuverordnung - 15 EUR
Weitere Therapieangebote & Allgemeine Preise

Allgemeine Fallaufnahme (ohne Spezialisierung auf ein o.g. Therapiegebiet) inkl. Erstanamnese, Anamneseauswertung, Untersuchung am Tier, Erstellung Behandlungsplan - 90 EUR
Folgetermin
je angefangene 30min im gleichen Fall - 40 EUR
Zwischenberatung max. 15 min - 20 EUR
Zwischenberatung tel.je angefangene 15 min - 15 EUR
Akupunktmassage - 35 EUR
Flächenlaserbehandlung - 25 EUR
Telefonische Folgekonsultation in einem Fall - 15 EUR je angefangene 15 Minuten
Allgemeiner Hinweis

In der Praxis verordnete Mittel werden separat berechnet.
Fahrkosten je Kilometer 0,45 EUR
*angelehnt an Preisempfehlung des Fachverbandes für niedergelassene Tierheilpraktiker
Preise können variieren, je nach Verlauf der Behandlung. Darüber wird der Patientenbesitzer selbstverständlich vor Ort aufgeklärt.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird im Rahmen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet oder auf Rechnungen ausgewiesen.

